Gewinnspiel

Zur Teilnahme an unserem Gewinnspiel müssen diese Teilnahmebedingungen akzeptiert werden. Teilnahme erst ab 18 Jahren, Gewinner müssen bei der Ziehung persönlich anwesend sein.

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel Homby 2018

Das Gewinnspiel wird veranstaltet von dem Verein Homby e.V. mit Sitz in Stadtoldendorf, Vereinsregisternummer bei dem Amtsgericht Hildesheim 201233, vertr. d. d. Vorstand. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfolgt unter ausschließlicher Geltung dieser Teilnahmebedingungen. Mit dem Kauf eines Gewinnloses und damit der Teilnahme an dem Gewinnspiel werden die nachfolgenden Teilnahmebedingungen akzeptiert.

  1. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie Wohnsitz und Aufenthalt in Deutschland haben. Vereinsmitglieder des veranstaltenden Vereins, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Beauftragte des veranstaltenden Vereins sowie alle an der Veranstaltung und der Durchführung der Verlosung beteiligten Dienstleister und Veranstaltungsgesellschaften sowie deren jeweilige Familien- und Haushaltsmitglieder sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

  1. Teilnahme

Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenpflichtig (1 Los = 2,00 €) und unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen des Veranstalters oder anderen, mit der Veran-staltung der Verlosung befassten Unternehmen. Voraussetzung für die wirksame Teilnahme an der Verlosung ist persönliche Anwesenheit des Loskäufers zum Zeitpunkt der Ziehung (siehe Pkt. 3) auf der Bühne im Festzelt am Festplatz Ballisgraben, 37267 Stadtoldendorf. Die Lose können erworben werden an folgenden Stellen:

  1. EDEKA Klewno, Hoopstraße 4, 37632 Stadtoldendorf
  2. Tankstelle Groß,Mühlenanger 3, 37627 Stadtoldendorf
  3. Tankstelle TAS, Lenner Straße, 37627 Stadtoldendorf
  4. Fischer Floristik, Odfeldstraße 2, 37632 Eschershausen
  1. Teilnahmeschluss/Gewinnermittlung

Die Gewinner werden am 03.06.2018 um 20.00 Uhr im Losverfahren, bei dem die Gewinner gezogen werden, ermittelt. Die öffentliche Auslosung findet im Festzelt (Bühne) auf dem Festplatz Ballisgraben in 37627 Stadtoldendorf unter notarieller Aufsicht statt. Lose können vom 16.04.2018 bis 03.06.2018 erworben werden. Teilnahmeschluss ist der 03.06.2018, 18.00 Uhr. Der Gewinner eines Preises muss im Falle einer Ziehung (Gewinn) zwingend anwesend sein. Die Verlosung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges unter notarieller Aufsicht. Mit Aushändigung des Gewinns gilt der Gewinn als angenommen. 

  1. Verfall des Anspruchs auf Gewinn

Sofern die Ausschüttung eines Gewinns an einen in der Ziehung ermittelten Gewinner nicht möglich ist, weil eine Gewinnbenachrichtigung scheitert bzw. die betreffende Person zur Ziehung nicht anwesend ist, verfällt der Gewinnanspruch. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn der ermittelte Gewinner die Annahme des Gewinns verweigert. Das gleiche gilt, wenn sich erst nach der Ziehung herausstellt, dass ein Gewinner von der Teilnahme ausgeschlossen war oder die Voraussetzungen für einen Ausschluss vorlagen. In diesem Fall ist der Veranstalter berechtigt, einen neuen Gewinner durch eine neue Auslosung zu ermitteln. 

  1. Gewinnbeschreibung

Bei den Gewinnen handelt es sich um Sachpreise. Hauptgewinn ist ein Leasingvetrag eines VW up!. Bestandteil des Gewinns ist hierbei jedoch lediglich die Übernahme der Kosten für die Leasingrate für 2 Jahre bei 10.000 km Fahrleistung im Jahr. Versicherung, Steuern sowie weitere Kosten für die Nutzung des Fahrzeuges sind vom Gewinner selbst zu bezahlen. Der Gewinner haftet zudem für Schäden.

  1. Barausauszahlung

Eine vollständige oder nur anteilige Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinn-ersatzes ist ausgeschlossen. Gewinnansprüche können nicht abgetreten werden.

  1. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Das Gewinnspiel untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, die betreffende Person von dem Gewinnspiel auszuschließen.